Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einbeziehung und Geltung

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Liefer-, Wartungs-, Lizenz-, Projekt- und ähnliche Verträge Anwendung, die TopM mit Unternehmen abschließt. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil.

Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn TopM diesen in Textform bestätigt, insbesondere auch durch Auftragsbestätigung oder Vertragsunterzeichnung.
  2. Die gilt entsprechend auch für Vertragsänderungen oder -zusätze.
  3. Die in Prospekten oder im Internet gemachten Leistungsangaben stellen grundsätzlich nur annähernde Beschreibungen dar. Garantien und vertragliche Zusicherungen liegen nur vor, wenn sie ausdrücklich als solche erklärt werden.

Preise und Zahlungsmodlitäten

  1. Die angegebenen Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Lieferung. Die in unseren Publikationen angegebenen Preise für Standard-Software umfassen weder Installation noch Schulung oder Wartung. Hierüber sind gegebenenfalls eigene Verträge zu schließen.
  2. TopM ist berechtigt, bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Wartungs- oder Hotline-Verträgen) die vereinbarte Vergütung, die Perioden der Leistungsbereitschaft und die Berechnungszeiträume mit einer Frist von 2 Monaten zu Beginn eines Berechnungszeitraums allgemein einseitig durch schriftliche Erklärung zu ändern. Die geänderten Bedingungen müssen für den Kunden zumutbar sein.
  3. Soweit vereinbart ist, dass TopM Leistungen nach Anfall abrechnet, ist TopM berechtigt, Teilzahlungen zu fordern. Soweit abgrenzbare Teilleistungen erbracht werden, können diese spätestens nach einem Monat berechnet werden. Bei Pauschalvergütungen ist TopM berechtigt, 20 % der Vertragssumme bei Auftragserteilung und 60 % bei Installation zu berechnen.
  4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Mitwirkung des Kunden

  1. Grundsätzlich ist der Kunde für die Verwendung der Leistungen von TopM und die Bereitstellung der Systemvoraussetzungen, insbesondere notwendige Hardware einschließlich Betriebssystem und eventuell weitere Programme, verantwortlich. Dies gilt auch für das Vorhandensein eines Internetanschlusses, soweit dieser für die bestimmungsgemäße Nutzung des Programms oder zur Installation oder Wartung erforderlich ist.
  2. Der Kunde hat TopM über alle maßgeblichen Umstände zu informieren, soweit deren Kenntnis zur Leistungserbringung notwendig sind.

Lizenz, Verwertungsbeschränkung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für jegliche Software wird nur ein einfaches und nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Es berechtigt nicht zur Vermietung und zur Vervielfältigung mit Ausnahme erforderlicher Sicherungskopien. Ergänzend und vorrangig ist die Lizenzvereinbarung, die die Parteien gesondert abschließen.
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Vergütungsansprüche aus einem Liefer- oder Projektvertrag behält sich TopM das Eigentum an allen zu übereignenden Sachen vor.

Gewährleistung und Haftung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Bagatellfehler im Rahmen der regelmäßigen Programmentwicklung behoben werden.
  2. TopM haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung von TopM, deren gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden bei Übernahme einer Garantie oder des Verschweigens eines Mangels in arglistiger Weise. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), haftet TopM unbeschränkt, bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schadensbetrag beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung von TopM insgesamt ausgeschlossen. Diese Regelung bezieht sich auf jegliche Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund.

Sonstige Vereinbarungen

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bobingen.
  2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts Anwendung.